Dauermessung

Dauermessungen oder Langzeitmessungen bieten sich bei schwierigen meteorologischen Verhältnissen und/oder unklaren Beschwerdegründen an, z. B. bei folgender Situation:
• Häufige Beschwerden in der Nachbarschaft einer Lärmquelle
• Der störende Zustand tritt vorwiegend während der Abend- und Nachtstunden auf, evtl. unregelmäßig
• Die Entfernung Lärmquelle - Immissionsort beträgt mehrere 100 m und der Immissionsort liegt südlich der Lärmquelle
• Der Immissionsort liegt in einem Mischgebiet (IRW(nachts): Lr: 45 dB(A) / Lmax: 65 dB(A))
• Eine Fremdgeräuscheinwirkung durch den Verkehr auf einer vorbeiführenden Straße liegt vor
• Für die Messung ist keine Benachrichtigung des Betreibers der Lärmquelle erforderlich.
Für die Durchführung der Langzeitmessung ergeben sich daraus nachstehende Folgerungen:
• Die Messungen sind gemäß TA-Lärm unter in diesem Fall relativ seltenen Mitwindbedingungen (NO-Wind) oder als Langzeitmessungen durchzuführen
• Der durch die Beschwerde bemängelte Zustand ist zu erfassen
• Ausreichendes Vorwissen ist vor allem in Bezug auf die Betriebszustände nicht vorhanden
• Eine ausreichende Anzahl von verwendbaren und statistisch unabhängigen Messungen ist für Repräsentativität und Qualitätssicherung erforderlich.

Diese Anforderungen sind mit vertretbarem Aufwand nur mit Hilfe von automatisch gesteuerten Langzeitmessungen zu erfüllen.
Bei der Durchführung dieser Messungen werden hohe Anforderungen an die Qualitätssicherung gestellt. Die Plausibilität und Qualität der Ergebnisse wird durch regelmäßige Parallelmessungen, automatische Funktionsprüfungen, Schmalbandspektren, Tonaufzeichnungen, Aufzeichnung des Wetters und schriftliche Aufzeichnungen der Beschwerdeführer sichergestellt. Die verwendeten Geräte werden regelmäßig geeicht und/oder durch geeichte Geräte kalibriert.
Die IfL GmbH besitzt eine genügende Anzahl von Aufzeichnungsgeräten, mit denen unbeaufsichtigte Langzeitpegelaufnahmen mit triggerbaren Zeitsignalaufnahmefunktionen durchgeführt werden können.