Schallimmissionspläne

Die Ermittlung der Einwirkungen von Geräuschemissionen erfolgt mithilfe von Schallimmissionsprognosen. Dabei werden u. a. folgende Regelwerke herangezogen
für Verkehrslärm
  - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90)
  - Schall 03 (Schienenverkehr)
  - Akustik 04 (Rangierbahnhöfe)

für Industrie-, Gewerbe- und Hafenlärm
- Parkplatzlärmstudie (Bayerisches Landesamt für Umwelt)
- Tankstellenlärmstudie (Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie)
- Ladelärmstudien (Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie)
- VDI-Richtlinie 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten
- Schallausbreitung gemäß DIN ISO 9613, Teil 2 

für Baulärm
- Baumaschinenlärmstudien (Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie) 

für Sport- und Freizeitlärm
- VDI 3770: Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen
- Geräuschemissionen von Trendsportanlagen (Bayerisches Landesamt für Umwelt)
- Sächsische Freizeitlärmstudie 
- Schallausbreitung gemäß VDI-Richtlinien 2714 und 2720 bzw. DIN ISO 9613, Teil 2

Für die Ermittlung der Geräuschemissionen stehen weiterhin aus eigenen Messungen abgeleitete langjährige Erfahrungswerte zur Verfügung. Im Bedarfsfall werden im Rahmen der Projektbearbeitung zusätzlich aktuelle Emissionsmessungen durchgeführt. Falls erforderlich, erfolgen ergänzende Immissionsmessungen zur Kalibrierung der Rechenmodelle und zur Plausibilitätsprüfung.
Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt in der Regel mit dem EDV-Programm SoundPlan.