Akustische Beratung

"Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest." Robert Koch
Neben der reinen Verkehrslärmuntersuchung nach der 16. BImSchV können wir die Abwicklung des passiven Schallschutzes begleiten und je nach individueller Anforderung das Verfahren durchführen. Für die Abwicklung ist ein hohes Maß an bauakustischen Kenntnissen erforderlich, welches bei uns im Hause vorhanden ist. Die Abwicklung des passiven Lärmschutzes umfasst im Wesentlichen:
- die Berechnung der Beurteilungspegel für jede Gebäudefassade und jedes Geschoss sowie für die Außenwohnbereiche; 
- Wohnungsbesichtigungen zur Ermittlung der vorhandenen Außenbauteile inkl. vorangegangener Information und Anschreiben der Betroffenen;
-  Berechnung des erforderlichen Schallschutzmaßes gemäß VLärmSchRL 97;
- Erstellung von Kurzberichten mit den Ergebnissen für jedes betroffene Gebäude, wobei wir dem Anspruch gerecht werden wollen, dass sowohl der Bauherr der Maßnahme als auch die Eigentümer der betroffenen Gebäude unsere Berichte nachvollziehen und verstehen können;
- Überprüfung der Bauausführung auf Wunsch des Bauherrn.
Sofern es sich um umfangreiche Straßenbau-, Schienenbau- oder andere Maßnahmen handelt, ist eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Bürger häufig für das Verständnis hilfreich und sinnvoll. Wir unterstützen solche Veranstaltungen mit fachlichen Beiträgen und können qualifiziert auf Fragen eingehen und diese beantworten.