Fluglärmprognose

Für die Zulassung eines bestehenden Segelfluggeländes nach §6 LuftVG in Verbindung mit §54 Abs.2 LuftVZO war eine Immissionsprognose erforderlich. Nach Angaben der Betreiber kommt nur ein Motorsegler des Typs DIMONA HK-36R TTC 115 zum Einsatz. Da nach Sichtflugregeln (sunrise – 30 min / sunset + 30 min) geflogen werden soll, wird der Betrieb auf den Tageszeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr festgelegt und auch nur für diesen prognostiziert. Ziel der Untersuchung ist es, die durch den Betrieb des Motorseglers entstehende Geräuschbelastung in den Gebieten nordöstlich und nordwestlich des Segelfluggeländes zu prognostizieren. Die Prognose erfolgte mit dem Computerprogramm SoundPLAN. Dazu war es erforderlich, die Lage der Start- / Landebahn des Segelfluggeländes sowie die möglichen Flugrouten zu digitalisieren.